+++ UPDATE 8.9.22: Ab 17. September entfällt auf den meisten AIDA-Kreuzfahrten die Corona-Impfpflicht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. +++
Laut deutschem Gesetz gelten ab 1. Oktober 2022 nur Menschen als vollständig gegen das Coronavirus geimpft, die drei Impfungen nachweisen können. Von einer Infektion Genesene müssen doppelt geimpft sein. AIDA setzt diese Vorgaben nun auch für die Schiffe der Flotte um – und zwar mit einem zeitlichen Vorlauf von zwei Wochen. So gilt das neue Regelwerk für alle Kreuzfahrten ab dem 17. September.
AIDA informiert auf der Homepage über Neuregelungen
Zu den neuen Vorschriften schreibt AIDA auf seiner Homepage Folgendes:
„Zum Schutz unserer Gäste, der Crew und der Menschen in unseren Fahrtgebieten gelten für AIDA-Kreuzfahrten nach wie vor und bis auf Weiteres folgende Voraussetzungen:
- Vollständiger Impfschutz für alle Gäste ab 12 Jahren
- Impfschutz für Reisen mit Abfahrt bis einschließlich 16.09.2022: Als vollständig geimpft gilt, wer mindestens zwei Einzelimpfungen bzw. als Genesener eine Einzelimpfung erhalten hat
- Impfschutz für Reisen mit Abfahrt ab 17.09.2022: Als vollständig geimpft gilt, wer drei Einzelimpfungen bzw. als Genesener zwei Einzelimpfungen erhalten hat.
Als Nachweis für den vollständigen Impfschutz gilt ausschließlich ein gültiges Covid-19-Zertifikat der EU (QR-Code) – digital auf Ihrem Smartphone, zum Beispiel per CovPass-App oder Corona-Warn-App, oder als Ausdruck. Tragen Sie bitte eigenverantwortlich Sorge für Ihren vollständigen Impfschutz und den zertifizierten Test, ohne die Ihre Mitreise nicht möglich wäre.“
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Hintergrund für die Tatsache, dass die Regeln an Bord etwas früher umgesetzt werden als das Gesetz es verlangt, ist die Tatsache, dass sie ab 1. Oktober an Bord gelten müssen. Somit müssen Passagiere die Voraussetzung bereits bei den September-Abfahrten erfüllen, deren Reise bis mindestens 1. Oktober dauert. Stichtag hier ist eben jener 17. September. Anders ausgedrückt: Alle bis 16. September beginnenden AIDA-Kreuzfahrten enden auch noch im September. AIDA schreibt dazu:
„Laut Infektionsschutzgesetz ist die dritte Impfung ab 01.10.2022 verpflichtend, um als vollständig geimpft zu gelten. Für AIDA-Reisen gilt diese Regelung zur Sicherheit aller Gäste schon ab 17.09.2022. Nur so können wir in der aktuell sehr dynamischen Situation sicherstellen, dass unsere Gäste zu jedem Zeitpunkt ihrer Reise über einen vollständigen Impfschutz nach der gesetzlichen Definition verfügen.“
Fünf verschiedene Impfstoffe werden von AIDA akzeptiert
Folgende Impfstoffe werden von AIDA akzeptiert (auch als Kreuzimpfung):
- BionTech/Pfizer (Comirnaty)
- AstraZeneca (Vaxzevria)
- Moderna (Spikevax)
- Johnson & Johnson (Janssen)
- Novavax (Nuvaxovid)
Ein Antigentest vor der Abreise ist weiterhin erforderlich
Weiterhin ist es Pflicht, zum Check-in das zertifizierte negative Ergebnis eines maximal einen Tag alten Antigen-Schnelltests mitzubringen. Das gilt für alle Passagiere ab einem Alter von 3 Jahren.
Sollte dieser Test positiv ausfallen, ist es möglich, die Reise umzubuchen. Dazu schreibt AIDA:
„Sollten Sie wider Erwarten positiv getestet werden, können Sie die Reise kostenfrei umbuchen. Kontaktieren Sie dazu bitte das AIDA-Kundencenter telefonisch unter +49 381 20270849 oder per E-Mail an aktuelles@aida.de.“
An Bord gilt für Gäste zurzeit keine Maskenpflicht
Aktuell keine Pflicht ist es hingegen, an Bord eine Maske zu tragen. Die Empfehlung dazu gilt aber weiterhin. Bei AIDA heißt es dazu:
„Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes an Bord ist für unsere Gäste nicht verpflichtend. Zu Ihrem eigenen Schutz und aus Rücksichtnahme auf Ihre Mitreisenden empfehlen wir Ihnen weiterhin, in den Innenbereichen an Bord einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.“
Nach GLOBISTA-Informationen gilt die Maskenpflicht aber weiter uneingeschränkt für Crewmitglieder. Sie müssen sie nach wie vor tragen – in Innen- und auch Außenbereichen.