Leinen los zur Schlager-Cruise! Vom 14.03. - 16.03.25 verwandelt sich die Stena Scandinavica in eine schwimmende Tanzfläche. Liveband & DJ sorgen mit den größten Kulthits und echten Stimmungsmachern für die besten Voraussetzungen für zwei durchtanzte Nächte. Schlager-Fans können sich auf ein handverlesenes Partyprogramm mit allen Songs von gestern bis heute und auf Top-Stimmung auf der Ostsee freuen. Darüber hinaus bleibt ausreichend Zeit, um Göteborg auf eigene Faust zu erkunden.
Tag | Hafen | An | Ab |
---|---|---|---|
1 |
Individuelle Anreise nach Kiel und ab 16:00 Uhr Check-In mit Sektempfang.
1. Party-Nacht mit Band & DJ |
- | 18:45 |
2 |
7:00 – 9:00 Uhr Frühstücksbuffet an Bord.
Ca. 7 Stunden Zeit, Göteborg auf eigene Faust zu erkunden. 2. Party-Nacht mit Liveband & DJ |
09:30 | 17:45 |
3 |
7:00 – 9:00 Uhr Frühstücksbuffet an Bord.
Ankunft in Kiel und individuelle Heimreise |
09:15 | - |
Ihr Komfortschiff: MS Stena Scandinavica
Trinkgelder, Versicherungen, persönliche Ausgaben und Ausflüge.
Parken ist vor Ort in der direkten Umgebung des Terminals möglich (gegen Gebühr).
Infos z.B. unter www.portparking.de
Parkplatz Kai-City an der Hörn (zu Fuß ca. 10 Gehminuten vom Terminal) Gaardener Ring, 24143 Kiel (neben der Halle 400) Infos unter www.nordpark-kiel.de (Reservierung nicht möglich). Max. 7 € pro Tag (0:00 - 24:00). Nur Barzahlung möglich.
Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen ständig ändern können. Aktuelle Informationen für deutsche Staatsbürger finden Sie auf www.auswaertiges-amt.de. Staatsangehörige anderer Länder wenden sich bitte an die zuständige Botschaft.
Reisepartner: Compass Kreuzfahrten GmbH
Reise-Hotline: 0228 71002890
täglich 8:00 - 22:00 Uhr (Ortstarif)
Unsere in der Werbung oder dieser Website aufgeführten Hotelkategorien in Form von Symbolen wie Sternen oder Sonnen basieren auf den Angaben des Hoteliers oder des örtlichen Vermittlers auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Regelungen (etwa in Spanien) oder auf der Basis freiwilliger Selbsteinschätzungen. Sie sind nicht mit deutschen DEHOGA-Richtlinien vergleichbar.
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