Genießen Sie eine kurze Auszeit vom Alltag an Bord der Stena Line. Auf Ihrem Mini-Trip erwartet Sie eine skandinavische Hafenstadt mit ihrem einzigartigen maritimen Flair. Bummeln Sie durch die Straßen des Stadtviertels Haga und entspannen Sie sich dort bei einer kleinen Pause in einem der vielen Cafés. Oder besuchen Sie Schwedens größten Vergnügungspark Liseberg: hier ist der Spaß für Groß und Klein schon vorprogrammiert! Die kulinarisch interessierten Gäste dürfen sich auf keinen Fall den frischen Fisch entgehen lassen. Die abwechslungsreiche Stadt Göteborg erwartet Sie.
Tag | Hafen | An | Ab |
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1 | Individuelle Anreise nach Kiel | - | 18:45 |
2 | Göteborg (Schweden). Zeit zur freien Verfügung. | 09:15 | 18:45 |
3 | Kiel. Ausschiffung und individuelle Heimreise | 09:15 | - |
Änderungen vorbehalten. Die Stena Line fährt am Wochenende in Kiel & Göteborg jeweils um 17:45 ab. |
Ihr Komfortschiff: MS Stena Scandinavica oder MS Stena Germanica
An- und Abreise, Ausflüge, Versicherungen, Trinkgelder, Getränke und Ausgaben des persönlichen Bedarfs, Parkplatz.
Einschiffung: Der Check-In und Boarding beginnt frühstens 75 Minuten vor Abfahrt und ist bis 45 Minuten vor Abfahrt möglich. Zahlungsmittel: Bitte beachten Sie, dass an Bord der Stena Germanica und Stena Scandinavica nur noch Kreditkarten (Visa und MasterCard) sowie EC-Karten (Maestro) als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Das Zahlen mit Bargeld an Bord ist nicht möglich.
Für diese Kreuzfahrt benötigen deutsche Staatsbürger einen noch 3 Monate über Reiseende hinaus gültigen Personalausweis. Staatsbürger anderer Nationen wenden sich bitte an die zuständige Botschaft. Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen ständig ändern können. Aktuelle Informationen finden Sie auf www.auswaertiges-amt.de.
Reisepartner: Compass Kreuzfahrten GmbH
Reise-Hotline: 0228 71002890
täglich 8:00 - 22:00 Uhr (Ortstarif)
Unsere in der Werbung oder dieser Website aufgeführten Hotelkategorien in Form von Symbolen wie Sternen oder Sonnen basieren auf den Angaben des Hoteliers oder des örtlichen Vermittlers auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Regelungen (etwa in Spanien) oder auf der Basis freiwilliger Selbsteinschätzungen. Sie sind nicht mit deutschen DEHOGA-Richtlinien vergleichbar.
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